Die merklich positiven Erfahrungen aus skandinavischen Ländern, in denen bereits seit Jahren eine Tagfahrlicht-Pflicht besteht – unterstrichen durch die kontinuierlichen Auswertungen der Unfallstatistiken, führten auch im übrigen Europa zum 7. Februar 2011 zur Einführung einer Tagfahrlicht-Pflicht.
Betroffen hiervon sind zunächst nur neu zugelassene Fahrzeuge und unter diesen auch nur solche, für die die ECE Typengenehmigung nach dem Februar 2011 zugeteilt wurde. Mit anderen Worten: Nur völlig neue Modelle und Fahrzeuggenerationen müssen ab Werk mit Tagfahrlicht ausgestattet sein. Modelle, die auf einer Fahrzeugreihe resp. deren ECE Genehmigung beruhen, verfügen nicht zwangsläufig über Tagfahrleuchten.
Für alle älteren Fahrzeugmodelle besteht also keine Verpflichtung, spezielle Tagfahrleuchten nachzurüsten!
Dennoch wird auch in Deutschland von führenden Automobil-Clubs und dem Gesetzgeber eine Empfehlung zur Tagfahrlicht Nachrüstung ausgesprochen. Einige Versicherer honorieren das nachträgliche Montieren von z.B. LED Tagfahrlicht Systemen mit Beitragsvergünstigungen. Vom Gesetzgeber wird für Autohalter lediglich eine Empfehlung ausgesprochen. Wer nicht Nachrüsten möchte, sollte im Interesse der eigenen Sicherheit zumindest das Abblendlicht auch am Tage einschalten. So werden Fahrzeuge deutlich früher erkannt und die Entfernung kann objektiver abgeschätzt werden. Mit Tagfahrlicht unterscheiden sich zudem parkende, fahrende oder abbiegende Verkehrsteilnehmer deutlicher.
Unabhängig von den Regelungen aus 2011 ist das Fahren mit dauerhaft eingeschaltetem Abblendlichtlicht oder Tagfahrleuchten bei einigen EU Nachbarn obligatorisch und sollte z.B. bei Urlaubsfahrten nach Italien unbedingt beachtet werden:
Tagfahrlicht-Pflicht
ausserorts
inner- u. ausserorts
zeitlich befristet
streckenweise
Tagfahrlicht-Pflicht ist in Europa nicht einheitlich geregelt
Leider und wie die vorangegangene Karte aufzeigt, sind die Tagfahrlicht-Vorschriften in Europa nicht einheitlich geregelt. Wann und wo der jeweilige Gesetzgeber Tagfahrleuchten oder eingeschaltetes Abblendlicht fordert und einen Verstoß mit teils empfindlichen Bußgeldern ahndet, zeigt die Aufschlüsselung der Tabelle.
Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick zu den länderspezifischen Regelungen zur Tagfahrlicht-Pflicht.
Bosnien-Herzegowina
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 15,-*
Bulgarien
inner- und außerorts, Winterhalbjahr,bei Verstoss € 10,-*
Dänemark
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 70,-*
Deutschland
seit 2005 Empfehlung für alle StrassenEstland
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 190,-*
Finnland
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 50,-*
Frankreich
Empfehlung für alle StrassenIsland
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 30,-*
Italien
außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 40,-*
Kroatien
inner- und außerorts, Winterhalbjahr,bei Verstoss € 40,-*
Lettland
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 10,-*
Litauen
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 15,-*
Mazedonien
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 35,-*
Moldawien
inner- und außerorts, Winterhalbjahr,bei Verstoss € 13,-*
Montenegro
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 30,-*
Niederlande
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss n/a
Norwegen
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 265,-*
Österreich
Empfehlung für alle StrassenPolen
streckenweise, ganzjährig,bei Verstoss € 60,-*
Portugal
außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 20,-*
Rumänien
außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 200,-*
Russland
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 55,-*
Schweden
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 35,-*
Schweiz
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 30,-*
Serbien
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 60,-*
Slowakei
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 40,-*
Slowenien
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 80,-*
Tschechien
außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 40,-*
Ungarn
inner- und außerorts, ganzjährig,bei Verstoss € 80,-*
(*) Bußgeld für eine einfache Zuwiderhandlung.
Der Lichtpflicht wird mit Abblendlicht nachgekommen. Trotz teilweise mangelnder, eindeutiger Regelungen erfüllt auch ein LED Tagfahrlicht dem Geforderten.
Alle genannten Angaben zur Tagfahrlicht-Pflicht und im Besonderen zu den Bußgeldregelungen haben wir mit diversen Quellen abgeglichen. Eine Gewähr können wir aber nicht übernehmen.